Nutzungsrechte

Nutzungsrechte für Bewerbungsfotos

1. Zweck der Bildnutzung

Die im Rahmen eines Bewerbungsfoto-Termins erstellten Bilder sind grundsätzlich für persönliche Bewerbungszwecke bestimmt.

2. Zulässige Nutzung

Die Nutzung umfasst in der Regel Bewerbungen per E-Mail, Online-Bewerbungen, Bewerbungsportale sowie klassische Bewerbungsunterlagen.

3. Erweiterte Nutzung

Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für gewerbliche Werbung, Unternehmenskommunikation, Pressearbeit, Webseiten oder Social-Media-Auftritte außerhalb des eigentlichen Bewerbungszwecks, ist gesondert abzustimmen.

4. Urheberrecht

Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt beim Fotografen, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

5. Bearbeitung durch Dritte

Starke nachträgliche Veränderungen, Filter oder sonstige Bearbeitungen durch Dritte sollten nur nach Rücksprache erfolgen, wenn das Bild weiterhin mit dem Fotografen in Verbindung steht.

6. Weitergabe an Dritte

Die Weitergabe an Dritte ist im Rahmen konkreter Bewerbungen zulässig. Eine weitergehende Weitergabe oder Veröffentlichung zu anderen Zwecken ist gesondert zu klären.

7. Individuelle Vereinbarungen

Falls für einzelne Bilder oder Nutzungen abweichende Regelungen gelten, sind diese individuell zu vereinbaren.