Nutzungsrechte für Bewerbungsfotos
1. Zweck der Bildnutzung
Die im Rahmen eines Bewerbungsfoto-Termins erstellten Bilder sind grundsätzlich für persönliche Bewerbungszwecke bestimmt.
2. Zulässige Nutzung
Die Nutzung umfasst in der Regel Bewerbungen per E-Mail, Online-Bewerbungen, Bewerbungsportale sowie klassische Bewerbungsunterlagen.
3. Erweiterte Nutzung
Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für gewerbliche Werbung, Unternehmenskommunikation, Pressearbeit, Webseiten oder Social-Media-Auftritte außerhalb des eigentlichen Bewerbungszwecks, ist gesondert abzustimmen.
4. Urheberrecht
Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt beim Fotografen, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
5. Bearbeitung durch Dritte
Starke nachträgliche Veränderungen, Filter oder sonstige Bearbeitungen durch Dritte sollten nur nach Rücksprache erfolgen, wenn das Bild weiterhin mit dem Fotografen in Verbindung steht.
6. Weitergabe an Dritte
Die Weitergabe an Dritte ist im Rahmen konkreter Bewerbungen zulässig. Eine weitergehende Weitergabe oder Veröffentlichung zu anderen Zwecken ist gesondert zu klären.
7. Individuelle Vereinbarungen
Falls für einzelne Bilder oder Nutzungen abweichende Regelungen gelten, sind diese individuell zu vereinbaren.