Nutzungsrechte

Nutzungsrechte für Bewerbungsfotos

Wofür dürfen Bewerbungsfotos, Businessbilder und LinkedIn-Bilder verwendet werden?

Markus Jaser – Fotograf seit 1994. Bewerbungsfotos in Burgau. Termine nur nach Vereinbarung.

GRUNDREGEL

Bewerbungsfoto oder Businessprofil?

Die klassischen Bewerbungsfoto-Pakete sind für private Bewerbungsunterlagen vorgesehen: Lebenslauf, Online-Bewerbung, Bewerbungsportal und Weitergabe an Unternehmen im Bewerbungsprozess.

Für LinkedIn, Website, Firmenprofil, Selbstständigkeit, Unternehmenskommunikation oder öffentliche berufliche Nutzung ist Businessprofil / LinkedIn das passende Paket.

1. Urheberrecht

Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt beim Fotografen, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Mit dem Erwerb eines Bildes erhalten Kundinnen und Kunden ein Nutzungsrecht im jeweils vereinbarten Umfang. Das Urheberrecht selbst wird dadurch nicht übertragen.

2. Bewerbungsfoto-Pakete: private Bewerbungsunterlagen

Die folgenden Pakete sind für die private Nutzung in Bewerbungsunterlagen vorgesehen:

Bewerbungsfoto Sozial Basis
Bewerbungsfoto Kompakt
Schüler Bewerbungspaket
Bewerbungsfoto Kompakt Plus
Bewerbungsfoto Standard
Bewerbungsfoto Pro

Zulässige Nutzung bei Bewerbungsfoto-Paketen

  • Lebenslauf
  • Bewerbungsschreiben und Bewerbungsunterlagen
  • Online-Bewerbung
  • Bewerbungsportale
  • E-Mail-Bewerbung
  • Weitergabe an Unternehmen, Personalabteilungen oder Ausbildungsbetriebe im Bewerbungsprozess

3. Businessprofil / LinkedIn: berufliche und gewerbliche Nutzung

Businessprofil / LinkedIn enthält das berufliche / gewerbliche Nutzungsrecht für öffentliche berufliche Außendarstellung.

Dieses Paket ist vorgesehen, wenn die Bilder nicht nur für private Bewerbungsunterlagen, sondern öffentlich sichtbar oder beruflich/gewerblich eingesetzt werden sollen.

Zulässige Nutzung bei Businessprofil / LinkedIn

  • LinkedIn und andere berufliche Profile
  • Website und persönlicher Online-Auftritt
  • Firmenprofil, Teamseite oder Kontaktseite
  • Selbstständigkeit, Freiberuflichkeit und berufliche Außendarstellung
  • Unternehmenskommunikation im üblichen beruflichen Rahmen
  • berufliche Social-Media-Profile
  • öffentliche berufliche Nutzung im eigenen beruflichen Kontext

4. Nicht automatisch enthaltene Nutzungen

Bestimmte Nutzungen sind nicht automatisch enthalten und müssen vorher abgestimmt werden.

  • Werbekampagnen
  • Anzeigen, Plakate oder großflächige Werbung
  • Pressearbeit außerhalb des üblichen beruflichen Profils
  • Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder Weitergabe an Bilddatenbanken
  • Nutzung durch andere Unternehmen oder Dritte außerhalb des vereinbarten Zwecks
  • umfangreiche kommerzielle Nutzung, die über ein normales Businessprofil hinausgeht

5. Unterschied zwischen Print, Datei und Print + Datei

Variante Bedeutung
Nur Print gedruckte Bewerbungsbilder, keine digitale Datei enthalten
Nur Datei digitale Nutzung entsprechend dem gebuchten Paket
Print + Datei gedruckte Bilder und digitale Datei entsprechend dem gebuchten Paket

6. Bearbeitung durch Kundinnen, Kunden oder Dritte

Die Bilder werden passend zum gebuchten Angebot sauber und natürlich bearbeitet. Starke nachträgliche Veränderungen, Filter, KI-Bearbeitungen oder verfremdende Bearbeitungen sollten nicht erfolgen, wenn das Bild weiterhin mit dem Fotografen oder dem ursprünglichen Bildstil in Verbindung gebracht wird.

Kleine technische Anpassungen, etwa Größenanpassung für Bewerbungsportale, sind im üblichen Rahmen möglich.

7. Weitergabe an Dritte

Die Weitergabe an Unternehmen, Personalabteilungen, Ausbildungsbetriebe oder Bewerbungsportale ist im Rahmen konkreter Bewerbungen zulässig.

Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung, kommerzielle Nutzung durch Dritte oder Verwendung in fremden Werbemitteln ist nicht automatisch enthalten und muss vorher abgestimmt werden.

8. Bildnachweis

Bei klassischen Bewerbungsunterlagen ist kein Bildnachweis erforderlich.

Bei Veröffentlichungen im beruflichen oder gewerblichen Kontext kann ein Bildnachweis sinnvoll oder individuell vereinbart sein, zum Beispiel bei Presse, Publikationen oder erweiterten gewerblichen Nutzungen.

9. Individuelle Vereinbarungen

Wenn ein Bild für einen besonderen Zweck genutzt werden soll, der hier nicht genannt ist, sollte die Nutzung vorher abgestimmt werden.

Abweichende oder erweiterte Nutzungsrechte können individuell vereinbart werden.

FAQ zu Nutzungsrechten

Darf ich mein Bewerbungsfoto im Lebenslauf verwenden?

Ja. Die Nutzung im Lebenslauf und in Bewerbungsunterlagen ist bei den Bewerbungsfoto-Paketen vorgesehen.

Darf ich mein Bewerbungsfoto auf LinkedIn verwenden?

Für LinkedIn und öffentliche berufliche Nutzung ist das Paket Businessprofil / LinkedIn vorgesehen. Klassische Bewerbungsfoto-Pakete sind für private Bewerbungsunterlagen gedacht.

Darf ich mein Bild auf einer Firmenwebsite verwenden?

Für Firmenwebsite, Teamseite, Kontaktseite oder berufliche Außendarstellung ist Businessprofil / LinkedIn vorgesehen, da dort das berufliche / gewerbliche Nutzungsrecht enthalten ist.

Darf ich das Bild selbst bearbeiten?

Kleine technische Anpassungen sind möglich. Starke Filter, KI-Veränderungen oder verfremdende Bearbeitungen sollten nicht erfolgen, wenn das Bild weiterhin mit dem Fotografen oder dem ursprünglichen Bildstil in Verbindung gebracht wird.

Passendes Paket wählen

Wenn Sie unsicher sind, ob ein klassisches Bewerbungsfoto-Paket oder Businessprofil / LinkedIn besser passt, hilft die Preisübersicht.

Fragen zu Nutzungsrechten?

Bitte geben Sie bei der Anfrage direkt an, ob das Bild für Bewerbung, LinkedIn, Website, Firmenprofil oder eine andere berufliche Nutzung gedacht ist.

So lässt sich direkt klären, welches Paket und welche Nutzungsrechte sinnvoll sind.

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